Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

One Equity Partners V, L.P.; FMC Corporation - BWB/Z-2233 | Bundeswettbewerbsbehörde

One Equity Partners V, L.P.; FMC Corporation

BWB/Z-2233

08.01.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

One Equity Partners V, L.P., George Town, Cayman Islands, beabsichtigt, das Peroxydgeschäft der FMC Corporation, Philadelphia, USA, im Wege des Erwerbs von Vermögensgegenständen und Anteilen zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Wasserstoffperoxid, Persulfaten, Peroxyessigsäure und Natriumsilikaten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.02.2014 weggefallen.

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