Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Merck KGaA; AZ Electronic Materials S.A. - BWB/Z-2232 | Bundeswettbewerbsbehörde

Merck KGaA; AZ Electronic Materials S.A.

BWB/Z-2232

07.01.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland, beabsichtigt, über die Merck 15. Allgemeine Beteiligungs-GmbH, Darmstadt, Deutschland, eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft von Merck KGaA, das gesamte Aktienkapital der nach luxemburgischem Recht errichteten AZ Electronic Materials S.A. im Wege eines öffentlichen Angebots zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Elektronikchemikalien und -materialien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.02.2014 weggefallen.

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