Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Merck KGaA; AZ Electronic Materials S.A.
BWB/Z-2232
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland, beabsichtigt, über die Merck 15. Allgemeine Beteiligungs-GmbH, Darmstadt, Deutschland, eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft von Merck KGaA, das gesamte Aktienkapital der nach luxemburgischem Recht errichteten AZ Electronic Materials S.A. im Wege eines öffentlichen Angebots zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Elektronikchemikalien und -materialien.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.02.2014 weggefallen.