Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ArcelorMittal USA LLC; Nippon Steel & Sumitomo Metal Corporation; Thyssen Krupp Steel USA LLC
BWB/Z-2230
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ArcelorMittal USA LLC (USA) und Nippon Steel & Sumitomo Metal Corporation (Japan) werden jeweils indirekt 50% der Anteile an und damit gemeinsame Kontrolle über Thyssen Krupp Steel USA LLC erwerben. Thyssen Krupp Steel USA LLC betreibt ein Stahlwerk in Alabama (USA) und steht gegenwärtig in 100%igem Eigentum der Thyssen Krupp AG.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.01.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.01.2014 weggefallen.