Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Zeneca, Inc.; AstraZeneca AB - BWB/Z-2228 | Bundeswettbewerbsbehörde

Zeneca, Inc.; AstraZeneca AB

BWB/Z-2228

27.12.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb von der Bristol-Myers Squibb Company (USA) als Verkäuferin (i) durch Zeneca, Inc. (USA) von allen Anteilen an der BMS Holdco, Inc. (USA), der unmittelbaren Muttergesellschaft von Amylin Pharmaceuticals, LLC (USA), und Erwerb des sonstigen der Bristol-Myers Squibb Company gehörenden Vermögens, das sich ausschließlich auf das sogenannte Amylin Geschäft bezieht; sowie (ii) durch AstraZeneca AB (Schweden) Erwerb des Brilliant-Vermögens (d.h. des Vermögens, das ausschließlich mit den Saxagliptin und Dapagliflozin Präparaten und dem dazugehörenden Vermögen verbunden ist). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich orale Diabetes Typ 2 Arzneimittel zur Zweitbehandlung und einspritzbare GLP-1 Arzneimittel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2014 weggefallen.

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