Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gebrüder Weiss Gesellschaft m.b.H.; Weiss-Rohlig Holding GmbH - BWB/Z-2227 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gebrüder Weiss Gesellschaft m.b.H.; Weiss-Rohlig Holding GmbH

BWB/Z-2227

27.12.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Aufstockung der bereits bestehenden Beteiligungen auf 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Weiss-Rohlig China Limited mit Sitz in Hongkong (Hongkong), Weiss-Rohlig Taiwan Ltd mit Sitz in Taipei (Taiwan), Weiss-Rohlig Middle East Ltd mit Sitz in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), Weiss-Rohlig Holding GmbH mit Sitz in Lauterach (Österreich) und Weiss-Rohlig Canada Inc. mit Sitz in Toronto (Kanada) samt deren Tochtergesellschaften durch die Gebrüder Weiss Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Lauterach (Österreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Speditionsdienstleistungen im Bereich der internationalen Luft- und Seefracht.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2014 weggefallen.

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