Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tetra Laval Holdings & Finance S.A.; Tetra Pak Food Engineering SPA - BWB/Z-2226 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tetra Laval Holdings & Finance S.A.; Tetra Pak Food Engineering SPA

BWB/Z-2226

27.12.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Tetra Laval Holdings & Finance S.A. beabsichtigt, 100% der Anteile an Miteco AG mit Sitz in Zofingen (Schweiz) und Tetra Pak Food Engineering SPA beabsichtigt, bestimmte Vermögensgegenstände von Miteco Italia S.r.l. mit Sitz in Bergamo (Italien) zu erwerben. Beide Erwerber gehören zur Tetra Laval-Gruppe. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Getränkeproduktionsanlagen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2014 weggefallen.

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