Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
GENOL Gesellschaft m.b.H. & Co KG; GDL Handels- und Dienstleistungs GmbH
BWB/Z-2225
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
GENOL Gesellschaft m.b.H. & Co KG, Wien, beabsichtigt den Erwerb von Belieferungs- und Markenrechten sowie Rechten an Konzepten und Know-how aus den bisherigen Standortentwicklungen von der GDL Handels- und Dienstleistungs GmbH, Linz, im Hinblick auf die Belieferung von Standorten des Franchisesystems „Land lebt auf!" mit Kraftstoffen. Das Zusammenschlussvorhaben betifft den Bereich Kraftstoffe.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2014 weggefallen.