Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OpenGate Capital Group Europe SARL; Donau Chemie AG - BWB/Z-2224 | Bundeswettbewerbsbehörde

OpenGate Capital Group Europe SARL; Donau Chemie AG

BWB/Z-2224

23.12.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die avisierte Transaktion besteht aus dem Erwerb gemeinsamer Kontrolle über Kern One SAS durch die OpenGate Capital Group Europe SARL und Herrn Alain de Krassny, Mehrheitseigentümer der Donau Chemie AG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Herstellung von Fensterbeschlägen aus PVC und Extrudieren von Aluminiumprofilen und -röhren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2014 weggefallen.

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