Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FUNKE MEDIENGRUPPE GmbH & Co. KGaA; Axel Springer SE - BWB/Z-2220 | Bundeswettbewerbsbehörde

FUNKE MEDIENGRUPPE GmbH & Co. KGaA; Axel Springer SE

BWB/Z-2220

23.12.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der Programmzeitschriften (BILD Woche, Funk Uhr, Hörzu (einschließlich Hörzu Wissen), TV Digital und TV Neu) sowie sämtlicher Anteile an der Axel Springer Digital TV Guide GmbH (TV-Empfehlungs- und Aufnahmeservice Watchmi) von Axel Springer SE, Berlin, Deutschland durch FUNKE MEDIENGRUPPE GmbH & Co. KGaA, Essen, Deutschland.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

​​In der mündlichen Verhandlung vom 16.04.2014 wurden die Zusammenschlussvorhaben BWB/Z-2199 und BWB/Z-2220 verbunden, und beide wurden unter Auflagen freigegeben. Die schriftliche Ausfertigung der Entscheidung des Kartellgerichts (27 Kt 164, 165/13 hiermit verb. 29 Kt 1,2/14) wird in der Ediktdatei des Kartellgerichts veröffentlicht werden.

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 17.01.2014

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 17.01.2014

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