Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BorgWarner Europe GmbH; Gustav Wahler GmbH und Co. KG; Wahler Verwaltungs GmbH - BWB/Z-2219 | Bundeswettbewerbsbehörde

BorgWarner Europe GmbH; Gustav Wahler GmbH und Co. KG; Wahler Verwaltungs GmbH

BWB/Z-2219

23.12.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb aller Anteile an sowie alleiniger Kontrolle über Gustav Wahler GmbH und Co. KG und Wahler Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung durch BorgWarner Europe GmbH, alle Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Herstellung und Lieferung von Komponenten von Systemen zur Abgasrückführung sowie Motor-Thermostaten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2014 weggefallen.

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