Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Österreich Haustechnik KG; Wernfried Wielitsch Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-2217 | Bundeswettbewerbsbehörde

Österreich Haustechnik KG; Wernfried Wielitsch Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-2217

19.12.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von wesentlichen Vermögensgegenständen der Wernfried Wielitsch Gesellschaft m.b.H. durch eine neu zu gründende Kommanditgesellschaft an der die Österreich Haustechnik KG im Ausmaß von 51% und die Herren Wernfried Wielitsch und Michael Wielitsch im Ausmaß von gesamt 49% beteiligt sind sowie Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Österreich Haustechnik KG und die Herren Wernfried Wielitsch und Michael Wielitsch.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Haustechnik (Sanitär, Heizung, Klima, lnstallation).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.01.2014 weggefallen.

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