Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Statoil Fuel & Retail AS; BP Europa SE; Trafineo GmbH & Co KG; Trafineo Verwaltungs-GmbH - BWB/Z-2209 | Bundeswettbewerbsbehörde

Statoil Fuel & Retail AS; BP Europa SE; Trafineo GmbH & Co KG; Trafineo Verwaltungs-GmbH

BWB/Z-2209

09.12.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 25% der Anteile an Trafineo GmbH & Co KG sowie Trafineo Verwaltungs-GmbH (beide Deutschland) von BP Europa SE (Deutschland) durch Statoil Fuel & Retail AS (Norwegen). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Akquise von Akzeptanzstellen für Tank- und Servicekarten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.01.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2013 weggefallen.

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