Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

China Railway Tunneling Equipment Co. Ltd; Aker Wirth GmbH - BWB/Z-2204 | Bundeswettbewerbsbehörde

China Railway Tunneling Equipment Co. Ltd; Aker Wirth GmbH

BWB/Z-2204

28.11.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

China Railway Tunneling Equipment Co. Ltd (Henan, China) beabsichtigt, bestimmte Vermögenswerte, die im Wesentlichen das Tunnel- und Schachtbohrgeschäft des Veräußerers, Aker Wirth GmbH (Erkelenz, Deutschland) ausmachen, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Tunnelbohrmaschinen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2013 weggefallen.

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