Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EMERAM Private Equity Fund I GmbH & Co. KG; Boards & More GmbH - BWB/Z-2203 | Bundeswettbewerbsbehörde

EMERAM Private Equity Fund I GmbH & Co. KG; Boards & More GmbH

BWB/Z-2203

28.11.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EMERAM Private Equity Fund I GmbH & Co. KG (Deutschland) beabsichtigt, indirekt 100% der Anteile an der Boards & More GmbH (Österreich), der Boards & More GmbH (Deutschland) und der Boards & More SAS (Frankreich) sowie bestimmte mit dem Geschäftsbetrieb des Zielunternehmens verbundene Rechte und Vermögensgegenstände zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft sonstige Konsumgüter.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.12.2013 weggefallen.

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