Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

H.I.G. Europe Capital Partners L.P.; WERU GmbH - BWB/Z-2202 | Bundeswettbewerbsbehörde

H.I.G. Europe Capital Partners L.P.; WERU GmbH

BWB/Z-2202

27.11.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

H.I.G. Europe Capital Partners L.P. (Cayman Islands) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile und damit alleinige Kontrolle an der WERU GmbH (Deutschland) samt ihren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Verkauf von Türen, Fenstern und anderen Produkten für den Haus-/Wohnungsbau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.12.2013 weggefallen.

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