Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BESTSELLER Gruppe; SmartGuy Group A/S - BWB/Z-2201 | Bundeswettbewerbsbehörde

BESTSELLER Gruppe; SmartGuy Group A/S

BWB/Z-2201

26.11.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die BESTSELLER Gruppe, Dänemark, beabsichtigt, ihren Anteil an der SmartGuy Group A/S, Dänemark, über ihre Tochtergesellschaft Aktieselskabet af 14.10.2012, auf 25,91% zu erhöhen (mit einer Option hinsichtlich des Erwerbs weiterer 5%). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Online-Bekleidungshandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.12.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2013 weggefallen.

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