Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
FUNKE MEDIENGRUPPE GmbH & Co. KGaA; Axel Springer AG
BWB/Z-2199
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von (i) Frauenzeitschriften und (ii) regionalen (Berlin, Hamburg) Tageszeitungen und Anzeigenblättern von Axel Springer AG, Berlin, Deutschland durch FUNKE MEDIENGRUPPE GmbH & Co. KGaA, Essen, Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.12.2013.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
In der mündlichen Verhandlung vom 16.04.2014 wurden die Zusammenschlussvorhaben BWB/Z-2199 und BWB/Z-2220 verbunden, und beide wurden unter Auflagen freigegeben. Die schriftliche Ausfertigung der Entscheidung des Kartellgerichts (27 Kt 164, 165/13 hiermit verb. 29 Kt 1,2/14) wird in der Ediktdatei des Kartellgerichts veröffentlicht werden.