Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Transportbeton und Asphaltgesellschaft m.b.H.; Transportbeton und Asphaltgesellschaft m.b.H. & Co. KG - BWB/Z-2198 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Transportbeton und Asphaltgesellschaft m.b.H.; Transportbeton und Asphaltgesellschaft m.b.H. & Co. KG

BWB/Z-2198

22.11.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die angemeldete Transaktion betrifft den Erwerb der gesamten i) Geschäftsanteile an der Transportbeton und Asphaltgesellschaft m.b.H. (Zams, Tirol) sowie ii) Kommanditanteile an der Transportbeton und Asphaltgesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft (Zams, Tirol) und damit der alleinigen Kontrolle an diesen Gesellschaften von der insolventen ALPINE Bau GmbH durch Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. (Linz, Oberösterreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Herstellung von Beton und Asphalt.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2013 weggefallen.

zurück zur Übersicht