Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hg Management Pooled Limited; P&I Personal & Informatik AG - BWB/Z-2194 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hg Management Pooled Limited; P&I Personal & Informatik AG

BWB/Z-2194

20.11.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Hg Management Pooled Limited mit Sitz in London (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, mittelbar zumindest 89,7% der Anteile an der P&I Personal & Informatik Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft HR-Softwarelösungen für das mittlere Marktsegment.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2013 weggefallen.

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