Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SENORA Immobilien VIER GmbH & Co OG; Liegenschaften 1010 Wien - BWB/Z-2193 | Bundeswettbewerbsbehörde

SENORA Immobilien VIER GmbH & Co OG; Liegenschaften 1010 Wien

BWB/Z-2193

20.11.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die SENORA Immobilien VIER GmbH & Co OG beabsichtigt den Erwerb der Liegenschaft EZ 1671, Grundbuch 01004 Innere Stadt, GST-NR 790/48, sowie der Liegenschaft EZ 1673, Grundbuch 01004 Innere Stadt, GST-NR 790/51, mit dem auf diesen Liegenschaften befindlichen Büro- und Bankgebäude von der Eigentümerin BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (Asset-Deal).Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Erwerb, Vermietung, Verwaltung und Verwertung von gewerblichen Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2013 weggefallen.

zurück zur Übersicht