Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Energie Burgenland AG; Bioenergie Burgenland Service GmbH
BWB/Z-2192
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Energie Burgenland AG, Kasernenstraße 9,7000 Eisenstadt, eingetragen beim Firmenbuch des Landes- als Handelsgericht Eisenstadt unter der FN 126805d ist zu 49% an der Bioenergie Burgenland Service GmbH, Esterhazyplatz 7, 7000 Eisenstadt, eingetragen beim Firmenbuch des Landes- als Handelsgericht Eisenstadt unter der FN 168065f und hat die Absicht, ihre Beteiligung an der Bioenergie Burgenland Service GmbH zu erhöhen. Die Energie Burgenland AG plant, von der Bank Burgenland Immobilien Holding GmbH, Neusiedlerstraße 33, 7000 Eisenstadt, eingetragen beim Firmenbuch des Landes- als Handelsgericht Eisenstadt unter der FN 230270h einen Anteil von 12,7% an der Bioenergie Burgenland Service GmbH zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für die Erzeugung und den Verkauf von Wärme und Strom aus erneuerbarer Energie.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2013.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2013 weggefallen.