Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Linde Material Handling GmbH; Willenbrock Fördertechnik Holding GmbH - BWB/Z-2190 | Bundeswettbewerbsbehörde

Linde Material Handling GmbH; Willenbrock Fördertechnik Holding GmbH

BWB/Z-2190

18.11.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 51% der Anteile an Willenbrock Fördertechnik Holding GmbH, Bremen, Deutschland ("Willenbrock Holding") durch Linde Material Handling GmbH, Aschaffenburg, Deutschland ("LMH"). Nach Durchführung des Vorhabens hält LMH somit 74% der Anteile an Willenbrock Holding. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Flurförderzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.12.2013 weggefallen.

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