Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Mid Market LP; BackWerk-Gruppe; Brotzeit Holding AG - BWB/Z-2186 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Mid Market LP; BackWerk-Gruppe; Brotzeit Holding AG

BWB/Z-2186

13.11.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT Mid Market LP (Niederlande) beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über die BackWerk Systemzentrale GmbH & Co KG (Deutschland), die BackWerk Verwaltungs GmbH (Deutschland), die BackWerk Service GmbH (Deutschland), die Brotzeit Holding AG (Schweiz) und deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Franchise-Dienstleistungen für den Betrieb von Bäckereien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.12.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.12.2013 weggefallen.

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