Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Marmon Holdings, Inc.; IMI plc - BWB/Z-2184 | Bundeswettbewerbsbehörde

Marmon Holdings, Inc.; IMI plc

BWB/Z-2184

11.11.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Marmon Holdings, Inc., Chicago (USA), eine Tochtergesellschaft von Berkshire Hathaway Inc., Delaware (USA), beabsichtigt, über ihre Tochtergesellschaften Marmon Retail and End User Technologies, Inc., Delaware (USA) und Marmon Group Limited, Wellingborough (UK), die Geschäftsbereiche Getränketechnik und Merchandising von IMI plc, Birmingham (UK) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Getränketechnik (Getränke-Zapfsysteme) und Produkt-Präsentationssysteme für den Einzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.12.2013 weggefallen.

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