Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hitachi Ltd.; MH Power Systems, Ltd. - BWB/Z-2182 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hitachi Ltd.; MH Power Systems, Ltd.

BWB/Z-2182

08.11.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Hitachi Ltd. (Tokio, Japan) beabsichtigt, 35% der Anteile an MH Power Systems, Ltd. (Yokohama, Kanagawa, Japan) zu erwerben, wobei die gegenwärtige Anteilseignerin Mitsubishi Heavy Industries, Ltd. (Tokio, Japan) die übrigen 65% der Anteile und weiterhin Alleinkontrolle halten wird.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wärmekraftwerkssystemebereich.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.12.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.12.2013 weggefallen.

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