Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Marcolin S.p.A.; Viva Optique, Inc. - BWB/Z-2179 | Bundeswettbewerbsbehörde

Marcolin S.p.A.; Viva Optique, Inc.

BWB/Z-2179

05.11.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Marcolin S.p.A., eine in Italien ansässige Gesellschaft, beabsichtigt, 100% der Anteile an und somit alleiniger Kontrolle über Viva Optique, Inc., eine in den USA ansässige Gesellschaft, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Brillenerzeugnisse im Großhandelsvertrieb und im Detailvertrieb.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.12.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.11.2013 weggefallen.

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