Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VTG Aktiengesellschaft; Kühne + Nagel-Beteiligungs-Aktiengesellschaft - BWB/Z-2174 | Bundeswettbewerbsbehörde

VTG Aktiengesellschaft; Kühne + Nagel-Beteiligungs-Aktiengesellschaft

BWB/Z-2174

30.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Zusammenführung der konventionellen Schienenlogistikaktivitäten des VTGKonzerns, Deutschland und des Kühne + Nagel-Konzerns, Deutschland in einem gemeinsamen Schienenlogistikunternehmen („JVC"), an dem nach Vollzug des Zusammenschlusses VTG eine Beteiligung von 70 % und K+N eine Beteiligung von 30 % halten sollen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Schienenlogistik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.11.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.11.2013 weggefallen.

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