Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bonnier Media Deutschland GmbH; Klett Lernen und Information GmbH - BWB/Z-2172 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bonnier Media Deutschland GmbH; Klett Lernen und Information GmbH

BWB/Z-2172

29.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angemeldet wird die beabsichtigte Verschmelzung der Esslinger Verlag J.F. Schreiber GmbH, die der Klett Lernen und Information GmbH gehört, auf die Thienemann Verlag GmbH, die der Bonnier Media Deutschland GmbH gehört. Parallel zur Verschmelzung soll die Klett Lernen und Information GmbH im Wege der Kapitalerhöhung 30 % der Kapital- und Stimmrechtsanteile an der Thienemann Verlag GmbH erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Kinder- und Jugendbücher.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.11.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.11.2013 weggefallen.

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