Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Verlagsgruppe Weltbild GmbH; buecher.de GmbH & Co. KG; buecher.de Verwaltungs GmbH - BWB/Z-2170 | Bundeswettbewerbsbehörde

Verlagsgruppe Weltbild GmbH; buecher.de GmbH & Co. KG; buecher.de Verwaltungs GmbH

BWB/Z-2170

29.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Verlagsgruppe Weltbild GmbH, Steinerne Furt, 86167 Augsburg, Deutschland, beabsichtigt, ihre derzeitige Beteiligung von 33,3% an der buecher.de GmbH & Co. KG sowie an deren Komplementärgesellschafterin der buecher.de Verwaltungs GmbH, beide Steinerne Furt 65 a, 86167 Augsburg, Deutschland, auf mindestens 50% zu erhöhen, wobei gemeinsame Kontrolle weiterhin mit der Axel Springer AG, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin, Deutschland, bestehen bleibt. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Bucheinzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.11.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.11.2013 weggefallen.

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