Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TEERAG-ASDAG AG; Lieferasphaltgesellschaft JAUNTAL GmbH - BWB/Z-2169 | Bundeswettbewerbsbehörde

TEERAG-ASDAG AG; Lieferasphaltgesellschaft JAUNTAL GmbH

BWB/Z-2169

28.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TEERAG-ASDAG Aktiengesellschaft, Wien, beabsichtigt, ihre Beteiligung an der Lieferasphaltgesellschaft JAUNTAL GmbH, Klagenfurt, von derzeit 48% auf 72% aufzustocken.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Asphaltmischgut.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.11.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.11.2013 weggefallen.

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