Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Calexco S.à.r.l.; VA Intertrading AG - BWB/Z-2168 | Bundeswettbewerbsbehörde

Calexco S.à.r.l.; VA Intertrading AG

BWB/Z-2168

24.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 38,5% der Anteile an VA Intertrading Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Linz durch die Calexco S.à.r.l. mit dem Sitz in Luxemburg. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Stahl und Stahlprodukten, Handel mit landwirtschaftlichen Roherzeugnissen (Lebensmittel und Tierfutter), Industriechemikalien und pharmazeutischen Chemikalien, Handel mit Energie und Emissionszertifikaten, Transport- und Logistikleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.11.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.11.2013 weggefallen.

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