Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KKR & Co. L.P.; The Crosby Group; Acco Material Handling Solutions - BWB/Z-2166 | Bundeswettbewerbsbehörde

KKR & Co. L.P.; The Crosby Group; Acco Material Handling Solutions

BWB/Z-2166

23.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KKR & Co. L.P. (USA) beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über die Gesellschaften, die gemeinsam die Crosby Group und Acco Material Handling Solutions bilden, nämlich Certex France S.a.r.l, Crosby Premier Stampings Limited, Crosby Industria e Comercio de Ferramentas Ltda, FKI Industries Inc, Inter Product B.V., Parsons Chaine Europe SAS und Rhombus Rollen Verwaltungsgesellschaft mbH, zu erwerben.  Das Zusammenschlussvorhaben betrifft hochleistungsfähiges, tragendes und lastverteilendes Equipment.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.11.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.11.2013 weggefallen.

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