Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TEERAG-ASDAG AG; AMW Leopoldau TEERAG-ASDAG AG & ALPINE Bau GmbH OG - BWB/Z-2164 | Bundeswettbewerbsbehörde

TEERAG-ASDAG AG; AMW Leopoldau TEERAG-ASDAG AG & ALPINE Bau GmbH OG

BWB/Z-2164

22.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TEERAG-ASDAG Aktiengesellschaft, Wien, beabsichtigt, ihre Beteiligung an der AMW Leopoldau TEERAG-ASDAG AG & ALPINE Bau GmbH OG, Wien, von derzeit 50% auf 100% aufzustocken (und zwar mittelbar im Wege ihrer Tochtergesellschaft Allgemeine Straßenbau GmbH, Wien).Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Asphaltmischgut.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.11.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Das Verfahren endet wegen der Zurückziehung der Anmeldung.

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 02.12.2013

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 03.12.2013

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