Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pittel+Brausewetter Holding GmbH; Asphaltmischwerk Betriebsgesellschaft mbH & Co KG; Asphaltmischwerk Betriebsgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-2163 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pittel+Brausewetter Holding GmbH; Asphaltmischwerk Betriebsgesellschaft mbH & Co KG; Asphaltmischwerk Betriebsgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-2163

22.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Pittel+Brausewetter Holding GmbH, Wien, beabsichtigt, mittelbar einen Geschäftsanteil an i) der Asphaltmischwerk Betriebsgesellschaft mbH & Co KG, Rauchenwarth, dem eine Kommanditeinlage iHv EUR 145.345,67 entspricht, sowie ii) der Asphaltmischwerk Betriebsgesellschaft m.b.H., Rauchenwarth, iHv 20% zu übernehmen. Dadurch erhöht sich die mittelbare Beteiligung der Pittel+Brausewetter Holding GmbH, Wien, auf jeweils 40%.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.11.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.11.2013 weggefallen.

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