Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Allgemeine Straßenbau GmbH; RFM Asphaltmischwerk GmbH & Co KG; RFM Asphaltmischwerk GmbH - BWB/Z-2161 | Bundeswettbewerbsbehörde

Allgemeine Straßenbau GmbH; RFM Asphaltmischwerk GmbH & Co KG; RFM Asphaltmischwerk GmbH

BWB/Z-2161

22.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Allgemeine Straßenbau GmbH, Wien, beabsichtigt, ihre Beteiligung sowohl an der RFM Asphaltmischwerk GmbH & Co KG, Oeynhausen, als auch an deren Komplementärin RFM Asphaltmischwerk GmbH, Oeynhausen, von derzeit 33,34% auf 50,34% aufzustocken.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Asphaltmischgut.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.11.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Das Verfahren endet wegen der Zurückziehung der Anmeldung.

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 02.12.2013

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 02.12.2013

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