Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Centerbridge Capital Partners II, L.P.; Christophorus Holding GmbH - BWB/Z-2160 | Bundeswettbewerbsbehörde

Centerbridge Capital Partners II, L.P.; Christophorus Holding GmbH

BWB/Z-2160

21.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

(Indirekter) Erwerb von alleiniger Kontrolle an Christophorus Holding GmbH (Deutschland) durch Centerbridge Capital Partners II, L.P. (USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Reparatur- und Wartungsdienstleistungen für Kraftfahrzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.11.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.11.2013 weggefallen.

zurück zur Übersicht