Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AUSTRIA ASPHALT GmbH & Co OG; MSO Mischanlagen GmbH Ilz & Co KG - BWB/Z-2158 | Bundeswettbewerbsbehörde

AUSTRIA ASPHALT GmbH & Co OG; MSO Mischanlagen GmbH Ilz & Co KG

BWB/Z-2158

21.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AUSTRIA ASPHALT GmbH & Co OG (Spittal an der Drau, Kärnten) beabsichtigt, einen Geschäftsanteil an der MSO Mischanlagen GmbH Ilz & Co KG (Ilz, Steiermark), dem eine Kommanditeinlage iHv EUR 189.937,72 entspricht, zu übernehmen. Dadurch erhöht sich die mittelbare Beteiligung der STRABAG SE (Villach, Kärnten) an der MSO Mischanlagen GmbH Ilz & Co KG auf 52,808%.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.11.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.11.2013 weggefallen.

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