Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STRABAG AG; Ing. Hans Bodner Baugesellschaft mbH & Co KG; Asphaltmischwerk Kundl GmbH & Co KG - BWB/Z-2154 | Bundeswettbewerbsbehörde

STRABAG AG; Ing. Hans Bodner Baugesellschaft mbH & Co KG; Asphaltmischwerk Kundl GmbH & Co KG

BWB/Z-2154

11.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

STRABAG AG, Spittal an der Drau, und Ing. Hans Bodner Baugesellschaft mbH & Co KG, Kufstein, beabsichtigen die Gründung einer GmbH & Co KG (Asphaltmischwerk Kundl GmbH & Co KG) samt Komplementär-GmbH, wobei die Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH und die entsprechenden Kommanditanteile je zur Hälfte gehalten werden. Die Gesellschaft wird Eigentümerin der am derzeitigen Standort der im mittelbaren Alleineigentum der STRABAG SE stehenden Asphaltmischanlage in Kundl, Tirol, neu zu errichtenden Asphaltmischanlage.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.11.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2013 weggefallen.

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