Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bridgepoint Advisers Group Limited; Xativa sp.z o.o.; Dr Gerard sp.z o.o. - BWB/Z-2153 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bridgepoint Advisers Group Limited; Xativa sp.z o.o.; Dr Gerard sp.z o.o.

BWB/Z-2153

11.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Xativa sp.z o.o., Warschau, Polen, ein indirekt von Bridgepoint Advisers Group Limited kontrolliertes Unternehmen, beabsichtigt, 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Dr Gerard sp.z o.o., Ozarow Mazowiecki, Polen, von Poult Holding S.A.S. zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Keksen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.11.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2013 weggefallen.

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