Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Huwa Finanz- und Beteiligungs AG; SFS Locher AG; stürmsfs ag; INHAUS Handels GmbH - BWB/Z-2152 | Bundeswettbewerbsbehörde

Huwa Finanz- und Beteiligungs AG; SFS Locher AG; stürmsfs ag; INHAUS Handels GmbH

BWB/Z-2152

11.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von Anteilen an nachfolgenden Gesellschaften durch Huwa Finanz- und Beteiligungs AG, Heerbrugg, Schweiz, von SFS Handels Holding AG, Heerbrugg, Schweiz: (i) 100% der Anteile an SFS Locher AG, Altstätten, Schweiz ("SFS Locher"), (ii) 50% der Anteile an stürmsfs ag, Goldach, Schweiz ("stürmsfs"), und (iii) 33,3% der Anteile an INHAUS Handels GmbH, Hohenems, Österreich ("INHAUS"). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Handel mit Stahl- und Metallprodukten einschließlich der Stahllagerhaltung und Stahlkonfektion für die Stahl-, Metall- und Baubranche (im Falle von SFS Locher und stürmsfs) sowie Sanitär- und Heizungsgroßhandel (im Falle von INHAUS).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.11.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2013 weggefallen.

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