Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Avista Capital Partners; Nordic Capital; Acino Holding AG - BWB/Z-2147 | Bundeswettbewerbsbehörde

Avista Capital Partners; Nordic Capital; Acino Holding AG

BWB/Z-2147

02.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Avista Capital Partners, New York, USA und Nordic Capital, St. Helier, Jersey, zwei Private Equity-Unternehmen, beabsichtigen mittelbar 100% der Anteile von und somit gemeinsame Kontrolle über Acino Holding AG, Aesch, Schweiz zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereitstellung von pharmazeutischen Produkten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.10.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.10.2013 weggefallen.

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