Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Schmidt & Co. GmbH; EHA Energie-Handels-Gesellschaft mbH & Co. KG; EHA Energie-Handels-Geschäftsführungs-Gesellschaft mbH - BWB/Z-2146 | Bundeswettbewerbsbehörde

Schmidt & Co. GmbH; EHA Energie-Handels-Gesellschaft mbH & Co. KG; EHA Energie-Handels-Geschäftsführungs-Gesellschaft mbH

BWB/Z-2146

02.10.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb der alleinigen Kontrolle über die EHA Energie-Handels-Gesellschaft mbH & Co. KG und die EHA Energie-Handels-Geschäftsführungs-Gesellschaft mbH durch die Schmidt & Co. GmbH, indem die Schmidt & Co. GmbH ihre Beteiligung an diesen Gesellschaften durch Erwerb der bislang von der Vattenfall GmbH gehaltenen Geschäftsanteile von 50% auf 100% erhöht.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.10.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.10.2013 weggefallen.

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