Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Piper Verlag GmbH; G+J/RBA GmbH & Co. KG; G+J/RBA Beteiligungsgesellschaft mbH
BWB/Z-2144
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Beabsichtigt ist die Übernahme von 50% der Anteile an der G+J/RBA GmbH & Co. KG und 50% der Anteile an deren Komplementärgesellschaft G+J/RBA Beteiligungsgesellschaft mbH (zusammen "G+J/RBA") durch die Piper Verlag GmbH ("Piper") sowie die Ausgliederung des Geschäftsbereichs Buch der G+J/RBA in eine neu zu errichtende, eigenständige Gesellschaft, an der Piper 51% der Anteile sowie die alleinige Kontrolle erwerben wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Buchverlag und Zeitschriften.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.10.2013.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.10.2013 weggefallen.