Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bridgepoint Advisers Group Limited; Cool Holding GmbH - BWB/Z-2140 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bridgepoint Advisers Group Limited; Cool Holding GmbH

BWB/Z-2140

19.09.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bridgepoint Advisers Group Limited (London, Vereinigtes Königreich) beabsichtigt durch ihre neu gegründete Zweckgesellschaft BVEFDOMINTADIO Beteiligungsverwaltung GmbH (Wien, Österreich), 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über die Cool Holding GmbH (Rottenmann, Österreich) und deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Herstellung und Vertrieb von gewerblichen Kühlgeräten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.10.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.10.2013 weggefallen.

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