Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PORR AG; PRAJO HOLDING Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH - BWB/Z-2137 | Bundeswettbewerbsbehörde

PORR AG; PRAJO HOLDING Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH

BWB/Z-2137

12.09.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PORR AG beabsichtigt, über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Porr Umwelttechnik GmbH, 100% der Anteile an der PRAJO HOLDING Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, samt deren 100%-Beteiligungen an Prajo & Co GmbH, PRAJO-BÖHM Recycling GmbH und PRAJO Transportunternehmer GmbH, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Abbrucharbeiten und Recycling von Abfällen aus dem Bauwesen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.10.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.10.2013 weggefallen.

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