Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CVC Capital Partners SICAV-FIS-S.A.; Skrill Group Limited - BWB/Z-2133 | Bundeswettbewerbsbehörde

CVC Capital Partners SICAV-FIS-S.A.; Skrill Group Limited

BWB/Z-2133

11.09.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CVC Capital Partners SICAV-FIS-S.A. und ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften beabsichtigen über ihre indirekte Tochtergesellschaft Sentinel Bidco Limited, Hampshire (Vereinigtes Königreich), zwischen 64,5% und 73,4% der Anteile der Skrill Group Limited, St Helier (Jersey) zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für die Bereitstellung von elektronischen Bezahlsystemen für Internetkäufe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.10.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.10.2013 weggefallen.

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