Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DPI Holding GmbH; druck.at Druck- und Handels GmbH - BWB/Z-2132 | Bundeswettbewerbsbehörde

DPI Holding GmbH; druck.at Druck- und Handels GmbH

BWB/Z-2132

10.09.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die DPI Holding GmbH, Leopoldauer Straße 179, 1210 Wien, FN 369163m des HG Wien, beabsichtigt, 30% der Geschäftsanteile der druck.at Druck- und Handels GmbH, Ared-Straße 7, 2544 Leobersdorf, FN 213403d des LG Wiener Neustadt, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Online-Druck.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.10.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.10.2013 weggefallen.

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