Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mayr-Melnhof Packaging International GmbH; Binh Duong Vien Dong One Member Company Limited - BWB/Z-2126 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mayr-Melnhof Packaging International GmbH; Binh Duong Vien Dong One Member Company Limited

BWB/Z-2126

03.09.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer Beteiligung von 65,1% an der Binh Duong Vien Dong One Member Company Limited (Vietnam) durch die Mayr-Melnhof Packaging International GmbH (Wien), einer Gesellschaft des Mayr-Melnhof Konzerns.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Bedrucken von Verpackungsmaterialien aus Karton, Papier und Mikrowellen-Wellpappe für Konsumgüter sowie deren Weiterverarbeitung zu Faltschachteln, Displays etc; nachgeordnet auch verwandte Drucktätigkeiten (Rechnungen, Flyer etc) und Vermietung von Lagerflächen in Vietnam.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.10.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.10.2013 weggefallen.

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