Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bechtle GmbH; Sitexs-Databusiness IT-Solutions GmbH
BWB/Z-2125
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die angemeldete Transaktion betrifft die geplante direkte Übernahme von 100% der Geschäftsanteile und damit den Erwerb alleiniger Kontrolle an der Sitexs-Databusiness IT-Solutions GmbH durch die Bechtle GmbH (Wien), einer 100%igen Tochter der Bechtle Systemhaus Holding AG (Deutschland). Verkäuferin ist die EOSS Industries Holding GmbH.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich IT-Handel und IT-Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.09.2013.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.09.2013 weggefallen.