Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Flextronics International, Ltd.; RIWISA AG, Kunststoffwerke Hägglingen - BWB/Z-2120 | Bundeswettbewerbsbehörde

Flextronics International, Ltd.; RIWISA AG, Kunststoffwerke Hägglingen

BWB/Z-2120

28.08.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Flextronics International, Ltd., Singapur, beabsichtigt, indirekt 92,5% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über die RIWISA AG, Kunststoffwerke Hägglingen, Schweiz, zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Auftragsfertigung von Kunststoffteilen für Hersteller von Originalteilen (OEMs).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.09.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.09.2013 weggefallen.

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